Die Evangelische Kirchengemeinde Louisendorf freut sich, dass ab Sonntag, 17. Mai, wieder Gottesdienste in der Elisabethkirche stattfinden werden. Bis auf Weiteres werden sie jedoch anders als gewohnt sein. Abstandsregeln und weitere Schutzmaßnahmen werden umgesetzt.
Die wichtigsten Regelungen sind:
- Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 40 Personen begrenzt.
- Tragen Sie bitte einen Nasen-Mund-Schutz beim Betreten und Verlassen der Kirche.
- Halten Sie einen Abstand von 2 Metern.
- Ihre Anwesenheit wird für die mögliche Nachverfolgung von Infektionsketten
- Bitte kommen Sie nur zum Gottesdienst, wenn Sie davon ausgehen können, dass Sie gesund sind und kein persönliches, erhöhtes Risiko haben.
Die genauen Regelungen können Sie dem angehängten Konzept entnehmen.
Herzliche Grüße – und bleiben Sie gut behütet
Rahel Schaller, Pfarrerin
Konzept zur Durchführung von Gottesdiensten der Evangelischen Kirchengemeinde Louisendorf ab dem 17. Mai 2020
Stand: 15. Mai 2020
Die Feier gemeinsamer Gottesdienste in der Elisabethkirche ist das geistliche Zentrum des Gemeindelebens. Gleichzeitig ist der Schutz der Nächsten ein zentraler Bestandteil des christlichen Glaubens.
Für die Feier von Gottesdiensten in der Evangelischen Kirchengemeinde Louisendorf gilt daher nach Maßgabe des Eckpunktepapiers der Evangelischen Kirche in Deutschland bis auf Weiteres folgende Regelung. Das Eckpunktepapier ist Teil dieses Konzeptes.
- Ort und Zeit: Öffentliche Gottesdienste werden am 3. Sonntag im Monat sowie an Feiertagen um 9.30 Uhr in der Elisabethkirche gefeiert.
- Allgemeine Hygiene: In der Kirche befinden sich eine Damen- und Herrentoilette mit fließendem Wasser, Seifenspender und Papiertüchern, die vor jedem Gottesdienst gereinigt werden. Im Eingangsbereich der Kirche steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Es erfolgt keine Desinfektion aller Gottesdienstbesucher*innen. Der Gottesdienstbesuch ist ohne Kontakt von Gegenständen möglich. Die Türen sind geöffnet.
- Abstand: Alle Gottesdienstbesucher*innen halten einen Abstand von zwei Metern ein. In der Kirche sind die zur Verfügung stehenden Plätze markiert. Sie haben einen Abstand von 2m und sind überwiegend für zwei Personen (wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben) geeignet. Die Empore ist gesperrt.
- Höchstzahl: Daraus ergibt sich eine Höchstzahl an Gottesdienstbesucher*innen von 40. In diese Zahl eingeschlossen sind auch alle Mitwirkenden im Gottesdienst. Die Höchstzahl vermindert sich auf 30, wenn ausschließlich Einzelpersonen am Gottesdienst teilnehmen. Die Höchstzahl kann im Einzelfall überschritten werden, wenn häusliche Gemeinschaften mit mehr als zwei Personen teilnehmen. Dies entscheiden die in 5. genannten Mitarbeitenden.
- Betreten und Verlassen der Kirche: Das Betreten der Kirche erfolgt geordnet und mit Abstand. Außen vor der Kirchentür empfängt ein*e Presbyter*in die Gottesdienstbesucher*innen und gewährt mit Abstand Einlass. Es ist auch dafür Sorge zu tragen, dass die Wartenden untereinander Abstand halten. In der Kirche werden die Gottesdienstbesucher*innen von einem*r Presbyter*in platziert. Die Gottesdienstbesucher*innen verlassen am Ende des Gottesdienstes einzeln und mit Abstand die Kirche. Ein entsprechender Hinweis erfolgt am Ende des Gottesdienstes. Vor und in der Kirche erfolgt eine Beschilderung zur Abstands-Regel und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Nachverfolgung möglicher Infektionsketten: Im Kirchenfoyer werden die Gottesdienstbesucher*innen namentlich und mit Telefonnummer registriert. Die Listen werden gesichert aufbewahrt und nach acht Wochen vernichtet.
- Gesangbücher: Auf die Verteilung von Liederheften oder Gesangbüchern wird verzichtet. Handzettel können an den markierten Plätzen ausliegen.
- Liturgischer Kontakt: Auf liturgischen Kontakt wird verzichtet.
- Mund-Nasen-Schutz: Gottesdienstbesucher*innen tragen beim Eintreten und Verlassen der Kirche einen Mund-Nasen- Schutz, wie er in NRW jeweils für die Benutzung für öffentlichen Verkehrsmitteln gefordert ist. Einwegmasken liegen im Einzelfall bereit. Während des Gottesdienstes kann dieser nach Aufforderung abgelegt werden.
- Kollekten: Die Klingelbeutelkollekte wird wie gehabt mit den an langen Stangen befindlichen Klingelbeuteln durch zwei Presbyter*innen eingesammelt. Die Ausgangskollekte wird in einem Korb auf einem Ständer eingelegt. Das Zählen der Kollekte erfolgt durch die Presbyter*innen mit Einweghandschuhen.
- Zugangsbeschränkungen: Die Höchstzahl an Gottesdienstbesucher*innen ist einzuhalten. Es wird davon ausgegangen, dass zunächst nicht mehr Gottesdienstbesucher*innen kommen werden. Auf eine Anmeldung zum Gottesdienst wird verzichtet.
- Gesang: Auf Gemeindegesang soll verzichtet werden.
- Abendmahl: Die Feier des Abendmahls wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
- Trauergottesdienste: Trauergottesdienste in der Kirche erfolgen gemäß dieses Konzeptes.
- Taufen und Trauungen: Taufen finden in einem Gottesdienst außerhalb des Hauptgottesdienstes statt. Hierbei ist jeweils die individuelle familiäre Situation zu berücksichtigen. Tauf- und Traugottesdienste in der Kirche erfolgen gemäß dieses Konzeptes.
- Konfirmationen, Festgottesdienste u.a.: Alle weiteren besonderen Gottesdienste oder Elemente in einem Gottesdienst entfallen. Der Gottesdienst im Feuerwehrgerätehaus zum Feuerwehrkinderfest entfällt. Die Konfirmation ist auf den 23. August 2020 verschoben.
- Gesamtkonzept: Die Evangelische Kirchengemeinde Louisendorf nimmt weiterhin ihre gesellschaftliche Verantwortung zum Gesundheitsschutz wahr. Das Gemeindeleben findet statt in Form von Gottesdiensten und Kasualien nach diesem Konzept, Einzelkontakten sowie der Aufrechterhaltung der Geschäftsfähigkeit inklusive Presbyteriumssitzungen. Alle weiteren Gemeindeveranstaltungen sind vorerst abgesagt (Altenstube, Frauenfrühstück, Chorprobe Cornflowers).
- Anzeige und Veröffentlichung Dieses Konzept wird dem Kirchenkreis Kleve und dem Ordnungsamt der Gemeinde Bedburg-Hau angezeigt. Es wird der Gemeinde im Schaukasten bekannt gemacht und auf der Homepage www.louisendorf.de veröffentlicht.
- Fortschreibung: Dieses Konzept wird laufend aktualisiert.